Bilder

Download










Zufallsbild:


Geburtstagsfeier

Runder Geburtstag der Königin
am Samstag, den 05. September 2020

Seite 1 von 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Info: Nach der am 05.09.2020 geltenden Coronaschutzverordnung § 13 Absatz 5 waren Feste aus einem herausragenden Anlass (z.B. Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeier) und mit höchstens 150 Teilnehmern zulässig. Das Abstandsgebot und eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten dabei für die Teilnehmer innerhalb des Veranstaltungsraumes beziehungsweise -bereiches nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt sind. Dem war so bei der Geburtstagsfeier.